Die Hallennutzung unterliegt der 2G+ Regel

  • Das Betreten der Halle ist nur immunisierten Personen erlaubt.

  • Immunisierte Personen benötigen einen Impf- oder Genesenenausweis sowie einen negativen Test, der nicht älter als 24 h ist.

  • Kinder unter 16 Jahren benötigen während der Zeit vom 27.12.2021 bis zum 09.01.2022 einen negativen Testnachweis.

  • Der Nachweis einer Immunisierung und ein amtliches Ausweispapier ist bei Zutritt der Halle mitzuführen und bei Stichprobenkontrollen vorzuzeigen.

  • Wer den erforderlichen Nachweis nicht vorzeigen kann, muss die Halle verlassen und wird vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Bereits bezahlte Hallengebühren werden nicht erstattet.

  • Beim Betreten der Halle besteht Maskenpflicht. Zum Tennisspiel kann die Maske entfernt werden.