Die Hallennutzung unterliegt der 2G+ Regel
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Das Betreten der Halle ist nur immunisierten Personen erlaubt.
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Immunisierte Personen benötigen einen Impf- oder Genesenenausweis sowie einen negativen Test, der nicht älter als 24 h ist.
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Kinder unter 16 Jahren benötigen während der Zeit vom 27.12.2021 bis zum 09.01.2022 einen negativen Testnachweis.
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Der Nachweis einer Immunisierung und ein amtliches Ausweispapier ist bei Zutritt der Halle mitzuführen und bei Stichprobenkontrollen vorzuzeigen.
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Wer den erforderlichen Nachweis nicht vorzeigen kann, muss die Halle verlassen und wird vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Bereits bezahlte Hallengebühren werden nicht erstattet.
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Beim Betreten der Halle besteht Maskenpflicht. Zum Tennisspiel kann die Maske entfernt werden.